AGB


§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die über die Internetseite https://www.promobilliger.de zwischen dem Anbieter, Promobilliger (im Folgenden: Anbieter), und Ihnen als Auftraggeber abgeschlossen werden. Abweichende Regelungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung des Anbieters. Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers, die diesen AGB entgegenstehen, sind ungültig, auch wenn der Anbieter auf sie ausdrücklich oder konkludent Bezug nimmt.

(2) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitgeteilt und gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht. Die geänderten AGB treten nach Ablauf dieser Frist in Kraft und gelten auch für zukünftige Geschäfte.

(3) Für Unternehmen, die als Vertragspartner handeln, gelten diese AGB ebenfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass der Anbieter erneut darauf hinweisen müsste. Der Anbieter widerspricht ausdrücklich entgegenstehenden AGB der Vertragspartner.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website des Anbieters ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern ein unverbindlicher Online-Katalog. Durch das Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Kauf ab (§ 145 BGB). Nach Zugang des Angebots erhält der Auftraggeber eine automatische Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Vertragsannahme darstellt. Der Kaufvertrag wird erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail des Anbieters oder durch den Versand der Ware rechtskräftig.

(2) Bei Bestellungen für Rechnung Dritter gilt der Besteller gemeinsam mit dem Rechnungsempfänger als Auftraggeber, es sei denn, der Rechnungsempfänger widerspricht schriftlich. Der Besteller sichert zu, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers vorliegt.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache und unterliegt deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen oder Verträge außerordentlich zu kündigen, wenn die übermittelten Druck- oder Logodaten des Auftraggebers gegen gesetzliche Vorschriften, verfassungsrechtliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere sind Inhalte ausgeschlossen, die diskriminierend, gewaltverherrlichend, beleidigend oder pornografisch sind.

§ 3 Preise

(1) Die auf den Produktseiten angegebenen Preise sind verbindlich, sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstiger Preisbestandteile wie Verpackungs-, Versand- und Transportversicherungskosten. Die Preise gelten ab dem Zeitpunkt der Bestellung. Werden zusätzliche Services oder individualisierte Werbeanbringungen beauftragt, gelten die Preise entsprechend der jeweils gültigen Preisübersicht.

(2) Die Preise basieren auf den bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten. Sollten diese Daten vom Auftraggeber geändert werden, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Preise anzupassen. Die Gültigkeit von Preisangeboten ist zeitlich begrenzt und wird auf den Angebotsseiten entsprechend ausgewiesen.

(3) Promobilliger behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder zu modifizieren, wenn die zur Verfügung gestellten Druckdaten nicht den technischen Anforderungen entsprechen oder inhaltlich gegen rechtliche Vorschriften verstoßen.

§ 4 Rechnungsstellung

(1) Die Rechnung wird nach Versand der Ware an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse in elektronischer Form (PDF-Format) versandt. Eine Rechnung in Papierform wird nicht zur Verfügung gestellt.

(2) Rechnungen werden auf den bei der Bestellung angegebenen Leistungsempfänger ausgestellt. Nachträgliche Änderungswünsche hinsichtlich des Rechnungsempfängers sind nur möglich, wenn sie auf fehlerhaften Adressangaben beruhen.

(3) Für Bestellungen, die in andere EU-Länder geliefert werden und für die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt, wird die Rechnung netto ohne Mehrwertsteuer erstellt. Sollte die Validierung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern nicht erfolgreich sein, wird die Mehrwertsteuer erhoben. Promobilliger behält sich vor, in diesen Fällen eine entsprechende steuerliche Berichtigung vorzunehmen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt, je nach Wahl des Auftraggebers, per Vorkasse, Kreditkarte, E-Payment (z. B. Paypal, Klarna), oder auf Rechnung nach Erhalt der Ware. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

(2) Bei der Zahlungsart "Vorkasse" ist der Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss fällig. Die Bearbeitung der Bestellung beginnt erst nach Zahlungseingang auf dem Konto von Promobilliger. Sollte nach Ablauf der Frist keine Zahlung eingegangen sein, behält sich Promobilliger vor, die Bestellung zu stornieren.

(3) Bei der Zahlungsart „auf Rechnung“ ist der Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber in Verzug. Es fallen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. Darüber hinaus behält sich Promobilliger das Recht vor, eine Mahngebühr in Höhe von 40 Euro zu berechnen.

(4) Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von Promobilliger ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, es sei denn, diese Rechte ergeben sich aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 6 Lieferung

(1) Die Lieferung der Waren erfolgt ausschließlich auf dem Versandweg. Selbstabholung ist nicht möglich. Promobilliger liefert die bestellten Waren an die bei der Bestellung angegebene Adresse. Bei Lieferungen an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, es sei denn, eine anderweitige schriftliche Vereinbarung wurde getroffen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über. Es gilt die in § 377 HGB festgelegte Untersuchungs- und Rügepflicht, d. h., der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bei Empfang auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich zu melden.

(3) Lieferzeiten werden ab dem Zeitpunkt des vollständigen Dateneingangs berechnet und können aufgrund technischer Anforderungen oder durch Feiertage verlängert werden. Bei der Zahlungsart "Vorkasse" beginnt die Lieferzeit erst nach Zahlungseingang.

(4) Promobilliger ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist. Im Fall von Teillieferungen trägt Promobilliger die zusätzlichen Versandkosten.

(5) Promobilliger haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden, wie z. B. Naturkatastrophen, Streiks oder Verzögerungen im Betriebsablauf von Transportdienstleistern. In diesen Fällen wird der Liefertermin angemessen angepasst, und Promobilliger informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Verzögerung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber im Eigentum von Promobilliger. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch für zukünftige Lieferungen, selbst wenn der Anbieter nicht ausdrücklich darauf hinweist.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, falls erforderlich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer und Wasser zu versichern. Er ist außerdem verpflichtet, Promobilliger unverzüglich über Zugriffe Dritter, wie Pfändungen, zu informieren, damit Promobilliger seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend machen kann.

(3) Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Die daraus resultierenden Forderungen gegenüber dem Drittkäufer tritt der Auftraggeber bereits jetzt an Promobilliger ab, der die Abtretung annimmt. Der Auftraggeber ist zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als 30 Tagen ist Promobilliger berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Sollte ein derartiger Fall eintreten, verpflichtet sich der Auftraggeber, die noch im Besitz befindliche Ware unverzüglich herauszugeben.

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Verbraucher haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

(2) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber Promobilliger (Promobilliger, Adresse: [Adresse einfügen], E-Mail: [E-Mail-Adresse einfügen], Fax: [Faxnummer einfügen]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat Promobilliger dem Auftraggeber alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von Promobilliger angebotene Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist.

(4) Die Rückzahlung erfolgt mittels desselben Zahlungsmittels, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Promobilliger kann die Rückzahlung verweigern, bis die Ware wieder zurückerhalten wurde oder der Auftraggeber den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

(5) Der Auftraggeber trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, trägt der Auftraggeber die Rücksendekosten gemäß den jeweils angegebenen Gebühren.

(6) Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

(7) Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Waren, die nach den spezifischen Wünschen des Auftraggebers individuell angefertigt oder auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden.

§ 9 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich auf etwaige Mängel zu überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen binnen einer Woche nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Die Rüge hat per E-Mail, Post oder Telefon zu erfolgen. Versäumt der Auftraggeber die rechtzeitige Anzeige von Mängeln, können Gewährleistungsansprüche in diesen Fällen nicht geltend gemacht werden.

(2) Promobilliger gewährleistet, dass die gelieferten Waren die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Bei berechtigten Beanstandungen wird Promobilliger nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.

(3) Farbabweichungen und geringfügige Abweichungen in der Beschaffenheit der Waren, die durch Produktionsprozesse entstehen, sind im Rahmen des Handelsüblichen zulässig und stellen keinen Mangel dar. Dies gilt auch für Farbabweichungen zwischen einzelnen Produkten desselben Auftrags oder zwischen Mustern und der Hauptlieferung.

(4) Zulieferungen des Auftraggebers, insbesondere Druckdaten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Promobilliger, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Für etwaige Mängel, die aufgrund von fehlerhaften Daten oder technischen Spezifikationen des Auftraggebers entstehen, haftet Promobilliger nicht.

(5) Der Auftraggeber hat bei Gewährleistungsansprüchen die mangelhafte Ware an Promobilliger zurückzugeben. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine Minderung des Kaufpreises verlangt wird.

§ 10 Haftung und Entschädigung

(1) Promobilliger haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, Promobilliger hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(3) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Promobilliger unbeschränkt, auch bei leichter Fahrlässigkeit.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Promobilliger einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.

(5) Sollte es durch eine Verzögerung seitens Promobilliger zu einem Lieferverzug kommen, so haftet Promobilliger für jede vollendete Woche des Verzuges mit einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Promobilliger, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(7) Bei Vertragswidrigkeiten, die auf vom Auftraggeber gelieferte, fehlerhafte Druckdaten oder technische Spezifikationen zurückzuführen sind, ist eine Haftung durch Promobilliger ausgeschlossen. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und eventuelle entstehende Zusatzkosten, sofern diese aus fehlerhaften Vorlagen resultieren.

§ 11 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bei der Bestellung angegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und sicherzustellen, dass die Angaben für den Auftrag korrekt sind. Insbesondere muss die E-Mail-Adresse für die Zustellung von Bestell- und Rechnungsbestätigungen durch Promobilliger erreichbar sein. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass keine Filtereinstellungen die Kommunikation behindern.

(2) Der Auftraggeber hat alle für den Auftrag erforderlichen Druckdaten und sonstigen Spezifikationen rechtzeitig und in dem von Promobilliger geforderten Format bereitzustellen. Der Auftraggeber sichert zu, dass die übermittelten Daten keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte.

(3) Promobilliger führt Druckaufträge nur auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten aus und prüft diese nicht auf inhaltliche Richtigkeit, Rechtschreibung oder Vollständigkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Daten vor der Übermittlung sorgfältig zu überprüfen, da Promobilliger nicht für Fehler haftet, die aus ungenauen Daten resultieren.

(4) Bei Verstößen gegen Rechte Dritter stellt der Auftraggeber Promobilliger von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Kosten der Rechtsverteidigung, frei und übernimmt sämtliche Schäden, die Promobilliger infolge einer solchen Rechtsverletzung entstehen.

(5) Sollte der Auftraggeber für die Druck- oder Logodaten Änderungen oder Anpassungen wünschen, gilt dies als eigenständiger Vertrag, der den ursprünglichen Auftrag ersetzt. Promobilliger behält sich das Recht vor, Änderungswünsche abzulehnen oder zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

§ 12 Datenschutz

(1) Promobilliger verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung der Bestellung zu verwenden.

(2) Für die Bestellabwicklung speichert Promobilliger folgende personenbezogene Daten des Auftraggebers: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Zahlungsinformationen. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(3) Promobilliger gibt personenbezogene Daten nur dann an Dritte weiter, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, wie etwa an Versanddienstleister oder Zahlungsdienstleister. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich eingewilligt oder Promobilliger ist zur Herausgabe gesetzlich verpflichtet.

(4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen, sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Weiterhin kann der Auftraggeber der Nutzung seiner Daten für Marketingzwecke jederzeit widersprechen.

(5) Der Datenschutzbeauftragte von Promobilliger steht für Fragen zum Datenschutz sowie für die Geltendmachung der Rechte des Auftraggebers zur Verfügung. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind auf der Webseite von Promobilliger einsehbar.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum von Promobilliger. Erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Beträge geht das Eigentum an den Auftraggeber über.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und bei Bedarf auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Sollte die Ware gepfändet oder durch Dritte in irgendeiner Weise beansprucht werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Promobilliger unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen gegen den Drittkäufer an Promobilliger ab. Promobilliger nimmt die Abtretung hiermit an. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Im Falle des Zahlungsverzugs kann Promobilliger diese Berechtigung widerrufen.

(4) Sollte der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, hat Promobilliger das Recht, die Vorbehaltsware zurückzufordern und gegebenenfalls eine Stornierung des Vertrags zu verlangen.

§ 14 Schutzrechte und Urheberrechte

(1) Der Auftraggeber garantiert, dass die zur Verfügung gestellten Druckdaten, Grafiken und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und insbesondere keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Der Auftraggeber versichert zudem, dass er über die entsprechenden Verwertungsrechte verfügt.

(2) Im Falle eines Verstoßes gegen die Rechte Dritter stellt der Auftraggeber Promobilliger von sämtlichen Ansprüchen frei und übernimmt die Kosten für die Rechtsverteidigung sowie etwaige Schäden, die Promobilliger durch die Rechtsverletzung entstehen.

(3) Die von Promobilliger erstellten Designs, Druckerzeugnisse und sonstigen Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält an diesen Leistungen lediglich die Rechte, die für die Erfüllung des Vertrags notwendig sind. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist ohne schriftliche Zustimmung von Promobilliger nicht gestattet.

(4) Promobilliger behält sich das Recht vor, für eigene Werbezwecke anonymisierte Exemplare der für den Auftraggeber erstellten Produkte zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem ausdrücklich in schriftlicher Form.

§ 15 Archivierung und Datenlöschung

(1) Promobilliger speichert die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten und Unterlagen für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Auftragsabschluss. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die übermittelten Daten zu sichern und für eigene Zwecke zu archivieren. Nach Ablauf der Frist behält sich Promobilliger das Recht vor, die Daten zu löschen.

(2) Eine darüber hinausgehende Archivierung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und gegen gesonderte Vergütung. Die Archivierung umfasst nur die reinen Druckdaten und beinhaltet keine Sicherung sonstiger projektbezogener Unterlagen.

(3) Promobilliger übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch den Verlust von Daten entstehen, die nicht durch eine ausdrückliche und vergütete Vereinbarung zur Archivierung gesichert wurden.

(4) Der Auftraggeber kann jederzeit die Löschung seiner personenbezogenen Daten verlangen, soweit diese nicht zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Promobilliger wird dem Löschungsantrag unverzüglich nachkommen und den Auftraggeber über die erfolgte Löschung informieren.

§ 16 Verjährung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren, sofern gesetzlich zulässig, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten oder bei Schäden, die auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zurückzuführen sind.

(2) Die Verjährungsfrist für Rechte des Auftraggebers bei verdeckten Mängeln, die vorsätzlich verschwiegen wurden, beträgt drei Jahre ab Entdeckung des Mangels.

§ 17 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

§ 18 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Promobilliger und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Für Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist der Geschäftssitz von Promobilliger der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.

§ 19 Verbraucherschlichtung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die über den folgenden Link erreichbar ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern entstehen.

(2) Promobilliger ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Jegliche Ansprüche oder Streitigkeiten können auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden.